Präsidenten Bericht 2022

Liebe Mitglieder

Ich danke Euch für das Vertrauen, das Ihr in mich steckt. Es ist seit dem 13. November 2021 erst eine kurze Zeit, die ich im Amt des Präsidenten bin. Einiges ist zwar doch schon passiert. Ich möchte die Gewässerbewirtschaftung auf der APP «Myfisch.ch» anbieten. Dort kann man Patente erwerben, die Fischfangstatistik führen und sich Notizen zum Fang machen. Mitglieder des Fischervereins könnten dort auch ihre Fischfangstatistik führen und sich Notizen zum Fischfang machen. Was uns die Arbeit erleichtern würde. Wer interessiert ist, darf mich gerne kontaktieren. Ich gebe gerne Auskunft.

Auch Nichtmitglieder des Fischervereins sollen die Möglichkeit bekommen am Rhein zu fischen. Junioren bis im Alter von 17 Jahren können in Begleitung eines Karteninhabers mit einer Gastkarte gratis angeln. Möchten junge Leute ab 12 Jahren selbstständig fischen, so müssen sie einen Sachkundenachweis vorweisen.

Die Fischerkarten werden nur noch über mich, den Präsidenten bestellt und verschickt. So habe ich einen genaueren Überblick, die Bezahlungen gehen über das Konto des Fischervereins und das erleichtert uns die Arbeit.

Den Vorstand kann ich mir besser nicht vorstellen. Erfahrung, Austausch und Hilfsbereitschaft in der Gruppe sind sehr toll, vielen Dank.

Auch die neuen Hüttenwartinnen, Yvonne und Jolanda möchte ich begrüssen. Die Übergabe verlief etwas harzig und die Hütte musste zuerst gereinigt, aufgeräumt und in Schuss gebracht werden, bevor wir sie unseren neuen Hüttenwartinnen übergeben konnten. Ich hoffe auf ein gutes Gelingen und viel Besuch unserer Mitglieder. Vielen Dank für Euer Engagement!

Die Fischereikarten-Besitzer möchte ich darauf hinweisen, dass das Fischereigesetz und die Verordnung zum Fischereigesetz immer wieder einmal erneuert werden. Diese sind zwingend einzuhalten. Man findet diese auf der Internetseite des Kantons. Fischereigesetz, und Verordnung zum Fischereigesetz Baselland.

Anpassung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei:

Der Bund hat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) angepasst und den im Anhang | aufgeführten Gefährdungsstatus von Fischen und Krebsen aktualisiert. Der Aal (Anguilla anguilla) hat in der Schweiz neu den Gefährdungsstatus 1 und gilt demnach als «vom Aussterben bedroht». Dies hat zur Folge, dass ab 01.01.2021 ein Fangverbot gilt und der Aal nicht mehr behändigt werden darf.

Wir vom Vorstand werden den Umbau vom Holzsteg, unterhalb der Treppe, in einen Aluminiumsteg in Auftrag geben, damit dieser auch wieder benutzt werden kann.

Die Bachputzete vom 30. April ist gut besucht worden. Wir konnten 2 neue Holzbänke austauschen, den Platz 9 auffrischen und diverse Kleinarbeiten erledigen. Die Verpflegung von Jolanda und Claudia war sehr lecker. Vielen Dank für die Hilfe aller Beteiligten.

Ich freue mich auf ein spannendes Vereinsjahr mit vielen schönen Begegnungen und Erlebnissen!

 

Vielen dank für Eure Aufmerksamkeit!

Euer Präsident Röbi